13. Oktober 2026
Eine Rechnung im Elektrobetrieb braucht die Angaben aus Art. 26 MWSTG und einen QR-Zahlteil — und sie ist nur so richtig wie der Rapport, die Offerte und das Ausmass, aus denen sie entsteht. Was drauf muss, wann sie fällig ist und wie Regie, Pauschal, Akonto und Rückbehalt darauf erscheinen.
Die kurze Antwort: Eine Rechnung eines mehrwertsteuerpflichtigen Elektrobetriebs nennt beide Parteien mit Namen und Ort, die MWST-Nummer, das Datum oder den Zeitraum der Arbeit, Art, Gegenstand und Umfang der Leistung, den Betrag sowie Steuersatz und Steuerbetrag (Art. 26 Abs. 2 MWSTG). Bezahlt wird sie in der Schweiz über den QR-Zahlteil. Fällig ist die Vergütung beim Werkvertrag erst bei der Ablieferung (Art. 372 OR) — ausser es ist etwas anderes vereinbart. Was auf der Rechnung steht, entscheidet sich deshalb früher: in der Offerte und im Rapport.
Das Mehrwertsteuergesetz verlangt, dass die Rechnung «den Leistungserbringer oder die Leistungserbringerin, den Leistungsempfänger oder die Leistungsempfängerin und die Art der Leistung eindeutig identifizieren» muss, und zählt auf, was sie «in der Regel» enthält (Art. 26 Abs. 2 MWSTG):
| Angabe | Was das im Elektrobetrieb heisst |
|---|---|
| Name und Ort des Betriebs, wie er im Geschäftsverkehr auftritt, mit Hinweis auf das MWST-Register und der Nummer | Firmenname und Adresse wie auf dem Briefpapier, dazu die MWST-Nummer |
| Name und Ort des Kunden | Die Bauherrschaft oder die Hausverwaltung, die bestellt hat — nicht automatisch die Mieterin, bei der gearbeitet wurde |
| Datum oder Zeitraum der Leistung, soweit sie nicht mit dem Rechnungsdatum übereinstimmen | Die Einsatztage aus dem Rapport, bei einer Baustelle der Zeitraum der Etappe |
| Art, Gegenstand und Umfang der Leistung | Was gemacht wurde, wo, in welcher Menge: Stunden, Material, Positionen aus der Offerte |
| Das Entgelt | Der Betrag, aufgeschlüsselt so, dass er nachvollziehbar ist |
| Steuersatz und Steuerbetrag | Normalsatz 8,1 Prozent (Art. 25 Abs. 1 MWSTG); ist die Steuer im Betrag eingeschlossen, genügt der Satz |
Die Pflicht trifft den steuerpflichtigen Betrieb. Wer im Jahr weniger als 100 000 Franken Umsatz erzielt, ist von der Steuerpflicht befreit (Art. 10 Abs. 2 lit. a MWSTG) und weist auch keine MWST aus. Die übrigen Angaben — wer, was, wann, wie viel — braucht jede Rechnung trotzdem, denn ohne sie kann der Kunde nicht prüfen, wofür er bezahlt.
Der Zahlteil einer Schweizer Rechnung ist die QR-Rechnung: ein QR-Code mit Schweizer Kreuz, auf Papier oder als PDF, mit Zahlteil und Empfangsschein. Laut SIX, die den Standard herausgibt, hat sie am 1. Oktober 2022 die Einzahlungsscheine endgültig abgelöst. Seit Version 2.3 der Implementierungsrichtlinien, gültig ab 21. November 2025, ist in der QR-Rechnung nur noch die strukturierte Adresse zugelassen — Strasse, Hausnummer, Postleitzahl und Ort je in einem eigenen Feld.
Für den Betrieb hat die QR-Referenz einen zweiten Nutzen: Zahlt der Kunde mit ihr, lässt sich die Zahlung in der Bankdatei eindeutig der Rechnung zuordnen. Das ist der Unterschied zwischen einem Zahlungseingang, der sich selbst verbucht, und einem, den jemand im Büro von Hand sucht.
Ein Elektrobetrieb schreibt selten eine Rechnung aus dem Nichts. Welcher Betrag darauf stehen darf, hängt von der Preisform ab, die in der Offerte vereinbart wurde.
Pauschal oder fester Preis. Wurde die Vergütung «zum voraus genau bestimmt», muss der Betrieb das Werk um diese Summe fertigstellen und «darf keine Erhöhung fordern, selbst wenn er mehr Arbeit oder grössere Auslagen gehabt hat, als vorgesehen war» (Art. 373 Abs. 1 OR). Die Rechnung nennt den vereinbarten Preis. Mehraufwand kommt nur über einen Nachtrag dazu — was dafür gilt, steht im Beitrag «Nachtrag zur Offerte».
Regie. Ist der Preis «zum voraus entweder gar nicht oder nur ungefähr bestimmt», wird er «nach Massgabe des Wertes der Arbeit und der Aufwendungen des Unternehmers festgesetzt» (Art. 374 OR). Die Rechnung stützt sich dann auf den Rapport: Stunden, Material, Fahrten. Ein vom Kunden unterschriebener Rapport ist der Beleg, auf den sich die Rechnung im Streitfall stützt — warum, zeigt der Beitrag «Regierapport unterschreiben lassen».
Ausmass gegen Offerte. Bei Positionen mit Einheitspreisen rechnet der Betrieb die tatsächlich ausgeführten Mengen ab. Die Rechnung zeigt dann Position für Position, was offeriert und was ausgeführt wurde. Eine Abweichung, die der Betrieb vor dem Versand selbst sieht, ist billiger als eine, die der Kunde findet.
Das Gesetz zahlt erst bei Ablieferung: «Der Besteller hat die Vergütung bei der Ablieferung des Werkes zu zahlen» (Art. 372 Abs. 1 OR). Nur wenn das Werk in Teilen zu liefern und die Vergütung nach Teilen bestimmt ist, wird für jeden Teil bei dessen Ablieferung bezahlt (Art. 372 Abs. 2 OR).
Für die Rechnung heisst das: Eine Akonto- oder Teilrechnung während der Bauzeit braucht eine Abrede in der Offerte. Wann der Betrieb ein Akonto verlangen kann und wann nicht, zeigt der Beitrag «Akonto verlangen als Elektrobetrieb».
Die Schlussrechnung zieht ab, was bereits in Rechnung gestellt wurde, und zeigt den Restbetrag. Werden Teilrechnungen nicht fortlaufend abgezogen, entsteht die häufigste Rückfrage einer Bauherrschaft: welcher Betrag jetzt eigentlich noch offen ist.
Ein pauschaler Garantierückbehalt ist keine gesetzliche Grösse, sondern eine Abrede, meist über die SIA 118. Ohne Abrede darf der Kunde nur bei einem angezeigten, minder erheblichen Mangel einen dem Minderwert entsprechenden Abzug machen (Art. 368 Abs. 2 OR). Dasselbe gilt für Skonto: er gilt, wenn er vereinbart ist. Steht beides in der Offerte, gehört es auch auf die Rechnung — als eigene Zeile, mit der Frist, an der es hängt. Was gilt, wenn der Kunde trotzdem kürzt oder nicht zahlt, steht im Beitrag «Rechnung nicht bezahlt».
Drei Arten von Programmen schreiben in der Schweiz Rechnungen, und sie unterscheiden sich weniger im Rechnungsformular als darin, woher die Zahlen kommen:
Die Frage, die den Unterschied macht, ist nicht «welches Programm schreibt Rechnungen», sondern: Wie oft wird eine Zahl abgetippt, bevor sie auf der Rechnung steht? Was ein ERP für Elektriker dafür sonst noch braucht, steht im Beitrag «ERP und CRM für Elektriker». Wie elektro.box den Weg vom Rapport zum Zahlungseingang abbildet, steht auf der Seite Rechnung und Zahlungseingang.
Die Rechnung ist der Anfang, nicht das Ende. Wann der Kunde in Verzug ist und welcher Zins dann gilt, steht im Beitrag «Rechnung nicht bezahlt»; den Schritt danach — Betreibung, Zahlungsbefehl, Rechtsvorschlag — zeigt der Beitrag «Betreibung bei offener Rechnung».
Muss auf jeder Rechnung die MWST stehen? Nur bei einem steuerpflichtigen Betrieb. Wer im Jahr weniger als 100 000 Franken Umsatz erzielt, ist befreit (Art. 10 Abs. 2 lit. a MWSTG) und weist keine MWST aus. Ein steuerpflichtiger Betrieb nennt Satz und Steuerbetrag; ist die Steuer im Betrag eingeschlossen, genügt der Satz (Art. 26 Abs. 2 lit. f MWSTG).
Ist die QR-Rechnung Pflicht? Seit dem 1. Oktober 2022 gibt es laut SIX keine Einzahlungsscheine mehr; wer in der Schweiz einen Zahlteil mitschickt, schickt eine QR-Rechnung. Sie muss seit Version 2.3 der Richtlinien die strukturierte Adresse verwenden.
Darf ich während der Bauzeit eine Rechnung stellen? Ja, wenn in der Offerte Teile und Teilvergütungen vereinbart sind (Art. 372 Abs. 2 OR) oder ein Akonto abgemacht ist. Ohne Abrede ist die Vergütung erst bei Ablieferung fällig (Art. 372 Abs. 1 OR).
Wie weise ich Regiearbeit auf der Rechnung aus? Mit den Stunden, dem Material und den Fahrten aus dem Rapport, mit Datum und Ort. Bei Regie wird der Preis nach dem Wert der Arbeit und der Aufwendungen festgesetzt (Art. 374 OR) — der unterschriebene Rapport ist der Nachweis dafür.
Quellen: Bundesgesetz über die Mehrwertsteuer (MWSTG, SR 641.20), Art. 10, 25 und 26, Fassung Stand 1. Januar 2025, fedlex.admin.ch; Schweizerisches Obligationenrecht (OR, SR 220), Art. 368, 372, 373 und 374, Fassung Stand 1. Januar 2026, fedlex.admin.ch; SIX, «QR-Rechnung», six-group.com. Stand 13. Oktober 2026. Dieser Beitrag ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung: welche Angaben im Einzelfall genügen und welche Abreden ein Vertrag enthält, klären Sie mit Ihrer Treuhand.
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