Rechner — Fristen

Vier Monate ab Vollendung. Danach ist die Sicherheit weg.

Geben Sie den Tag ein, an dem die Arbeiten vollendet waren. Der Rechner nennt den letzten Tag für die Eintragung des Bauhandwerkerpfandrechts und stellt die Garantie- und Verjährungsfristen daneben — die laufen ab der Abnahme und damit oft ab einem anderen Tag.

Eingabe

Der Tag, an dem die Arbeiten tatsächlich fertig waren — nicht der Tag der Schlussrechnung.

Ohne Eingabe rechnet die Seite Garantie und Verjährung ab dem Tag der Vollendung.

Entscheidet über die Verjährungsfrist nach OR Art. 371.

BauhandwerkerpfandrechtZGB Art. 839 Abs. 2

Datum der Vollendung eingeben

Das Ergebnis erscheint hier. Die Berechnung läuft vollständig auf Ihrem Gerät — es wird nichts übermittelt und nichts gespeichert.

Worauf sich das stützt

Drei Fristen, drei Grundlagen — und zwei verschiedene Startdaten

Bauhandwerkerpfandrecht — vier Monate ab Vollendung

ZGB Art. 837 Abs. 1 Ziff. 3 gibt Handwerkern und Unternehmern den Anspruch auf ein gesetzliches Grundpfandrecht. Nach Art. 839 Abs. 2 muss die Eintragung spätestens vier Monate nach der Vollendung der Arbeiten erfolgt sein. Es genügt nicht, das Gesuch am letzten Tag aufzugeben: Die Eintragung — oder bei Streit die vorläufige Eintragung durch das Gericht — muss innerhalb der Frist vollzogen sein.

Garantiefrist nach SIA 118 — zwei Jahre ab Abnahme

Die SIA-Norm 118 gilt nur, wenn sie vertraglich vereinbart ist. Ist sie es, kann der Bauherr nach Art. 172 während zwei Jahren ab Abnahme jeden Mangel rügen. Danach bleibt bis zum Ablauf der Verjährung nur noch die Rüge verdeckter Mängel (Art. 180). Was am Ende gilt, entscheidet Ihr Vertrag, nicht diese Seite.

Verjährung nach OR Art. 371 — fünf Jahre beim Bauwerk

Ohne abweichende Vereinbarung verjähren die Mängelrechte des Bestellers zwei Jahre nach der Abnahme; bei Mängeln an einem unbeweglichen Bauwerk fünf Jahre. Das ist der äussere Rahmen, in dem überhaupt noch etwas geltend gemacht werden kann.

Vollendung ist nicht Abnahme

Das Pfandrecht läuft ab der Vollendung der Arbeiten, Garantie und Verjährung ab der Abnahme des Werks. Das sind zwei Daten, und sie fallen nicht immer zusammen. Geringfügige Nachbesserungen verschieben die Vollendung im Übrigen nicht — wann sie eingetreten ist, ist im Streitfall eine Rechtsfrage.

Eine Orientierung, kein Ersatz für die Beurteilung im Einzelfall

Diese Seite rechnet ein Datum, sie beurteilt Ihren Fall nicht. Ob die Arbeiten vollendet sind, ob die SIA 118 vereinbart wurde, ob eine Abnahme stattgefunden hat und wer Eigentümer des Grundstücks ist — davon hängt alles ab, und nichts davon steht in einem Formular. Wenn es eng wird, sprechen Sie mit einer Anwältin oder einem Anwalt, und zwar deutlich vor dem letzten Tag.

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Wenn die Frist von selbst auffallen soll

Ein Rechner beantwortet ein Objekt. Im Betrieb geht es darum, dass die vier Monate auffallen, während sie noch laufen — samt Rückbehalt, der zwei Jahre später fällig wird.

Sollen wir uns melden, bevor es fällig wird?

Genau das macht elektro.box im Betrieb: Sie führt die Anlagen mit ihrer Periode und ihre Fristen und meldet sich, solange die Sache noch etwas nützt. Auf dieser Seite gibt es dafür kein Formular — Ihr Ergebnis steht oben, ob Sie uns schreiben oder nicht.

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