13. Oktober 2026
Die periodische Elektrokontrolle ist Pflicht des Eigentümers: Die Netzbetreiberin fordert den Sicherheitsnachweis (SiNa) an, ein unabhängiges Kontrollorgan misst und prüft, Mängel werden behoben, dann wird der SiNa eingereicht. Ablauf, Handänderung, Mängelliste und die Richtpreise des Branchenverbands.
Eine Elektrokontrolle ist die Prüfung der elektrischen Installation eines Gebäudes durch ein unabhängiges Kontrollorgan. Pflicht wird sie, wenn die Kontrollperiode der Installation abläuft, bei einer Handänderung und nach einem Umbau. Verantwortlich ist immer der Eigentümer: Er beauftragt das Kontrollorgan, lässt die gefundenen Mängel beheben und reicht den Sicherheitsnachweis (SiNa) bei der Netzbetreiberin ein. Für eine Wohnung oder ein Einfamilienhaus nennt der Branchenverband VSEK Richtpreise von einigen hundert Franken; die Mängelbehebung kommt dazu.
Das Wort, das im Alltag fällt, steht so nicht in der Verordnung. Die Niederspannungs-Installationsverordnung (NIV) spricht von der periodischen Kontrolle, die mit dem Sicherheitsnachweis abgeschlossen wird. Gemeint ist dasselbe: Jemand, der die Installation nicht gebaut hat, misst sie durch und bestätigt schriftlich, dass sie sicher ist.
Drei Anlässe lösen sie aus:
Den Sicherheitsnachweis stellt ein unabhängiges Kontrollorgan oder eine akkreditierte Inspektionsstelle aus. Unabhängig heisst: Wer die Installation geplant, erstellt, geändert oder instand gestellt hat, darf sie nicht kontrollieren. So formulieren es die Netzbetreiberinnen in ihren Merkblättern für Eigentümer, etwa die BKW.
Ob eine Firma eine Kontrollbewilligung hat, steht im öffentlichen Verzeichnis des Eidgenössischen Starkstrominspektorats ESTI auf esti.admin.ch. Wie man das Kontrollorgan wählt und wann man es beauftragt, steht im Beitrag «Kontrollorgan oder Inspektionsstelle beauftragen».
Wird der Nachweis trotz zweimaliger Mahnung nicht eingereicht, übergibt die Netzbetreiberin die Durchsetzung dem ESTI (Art. 36 Abs. 3 NIV). Was dann geschieht und wie eine Fristerstreckung funktioniert, steht in den Beiträgen «Sicherheitsnachweis Elektroinstallationen: Fristen» und «Umbau: wann das ESTI die Kontrollfrist erstreckt».
Die NIV legt keinen Preis fest. Die reguläre Kontrolle ist ein Auftrag zwischen Eigentümer und Kontrollorgan, und der Preis steht in dessen Offerte.
Einen Anhaltspunkt gibt der Branchenverband VSEK mit seinen «Richtpreisen für Elektrokontrollen», ausdrücklich eine unverbindliche Preisempfehlung, exklusive Mehrwertsteuer, Stand 2021:
| Objekt | Richtpreis (CHF, exkl. MWST) |
|---|---|
| Einfamilienhaus, inkl. Isolationsmessung | 440 |
| Sehr grosses Einfamilienhaus | 1'200 |
| Eigentumswohnung, Einzelauftrag | 350 |
| Eigentumswohnung, Sammelauftrag pro Wohnung | 172 |
| Mietwohnung, Einzelauftrag | 265 |
| Mietwohnung, Sammelauftrag pro Wohnung | 145 |
| Mehrfamilienhaus, Allgemeinteile | 345 |
| Kontrolle bei Handänderung | nach Aufwand |
| Gewerbe (Büro, Laden, Werkstatt) | nach Aufwand |
Der VSEK schreibt selbst dazu, dass die tatsächlichen Kosten je nach Region, Alter, Zustand und Anzahl Anschlüsse stark abweichen können, und empfiehlt, mehrere Offerten einzuholen. Die Tabelle ist fünf Jahre alt; sie zeigt die Grössenordnung, keinen heutigen Preis.
Nicht enthalten ist die Behebung der Mängel. Sie ist ein eigener Auftrag an einen Elektroinstallateur und bei einer älteren Liegenschaft oft der grössere Posten. Wird eine Kontrolle von der Netzbetreiberin oder dem ESTI als Stichprobe angeordnet, gilt eine eigene Kostenregel: Der Eigentümer zahlt nur, wenn Mängel gefunden werden (Art. 39 Abs. 2 NIV). Mehr dazu im Beitrag «Mängelliste und Nachkontrolle: wer zahlt?».
Die NIV verpflichtet den Eigentümer, den Sicherheitsnachweis zu beschaffen. Wer die Kosten zwischen Verkäufer und Käufer trägt, regelt sie nicht — das ist Sache des Kaufvertrags. Wer verkauft, tut gut daran, die Frage vor dem Notartermin zu klären: Ist die letzte Kontrolle älter als fünf Jahre, kommt sie ohnehin auf den Tisch, und die Mängelliste dazu ist eine Information, die der Käufer haben will.
Ein Betrieb, der eine Liegenschaft betreut, darf sie nicht selbst kontrollieren — aber er weiss, wann die nächste Kontrolle fällig wird, und er ist der erste, den der Eigentümer nach der Mängelliste anruft. Wer die Kontrollperiode je Anlage führt statt je Kunde, sieht die Aufforderung kommen, bevor der Brief eintrifft. Für Betriebe, die selbst kontrollieren, führt elektro.box die Periode je Anlage, erzeugt das Messprotokoll aus dem Messlauf vor Ort und sperrt die Unterschrift, wenn der Betrieb die Anlage selbst gebaut oder geändert hat.
Was wird bei einer Elektrokontrolle kontrolliert? Die fest angeschlossene Installation: Verteiler, Leitungen, Steckdosen, Beleuchtung und fest angeschlossene Geräte wie Backofen oder Kochfeld. Gemessen werden je Endstromkreis die Isolation, der Kurzschlussstrom und die Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen. Eingesteckte Geräte gehören nicht dazu.
Was ist eine periodische Elektrokontrolle? Die Kontrolle, die die NIV in einem festen Rhythmus verlangt — je nach Art der Installation alle 1, 3, 5, 10 oder 20 Jahre. Sie endet mit dem Sicherheitsnachweis, den der Eigentümer bei der Netzbetreiberin einreicht.
Was ist der SiNa? SiNa ist die gängige Kurzform für den Sicherheitsnachweis — die Bestätigung des Kontrollorgans, dass die Installation bei der Ausstellung den Anforderungen der NIV entspricht.
Wer zahlt die Elektrokontrolle bei einer Handänderung? Die NIV verpflichtet den Eigentümer; wie die Kosten zwischen Verkäufer und Käufer verteilt werden, bestimmt der Kaufvertrag.
Wie lange dauert eine Elektrokontrolle? Die NIV sagt nichts zur Dauer. Sie hängt von der Grösse und dem Zustand der Installation ab; das Kontrollorgan nennt sie in seiner Offerte.
Darf mein Elektriker die Kontrolle selbst machen? Nur wenn er die Installation weder geplant, erstellt, geändert noch instand gestellt hat und eine Kontrollbewilligung des ESTI besitzt. Die Mängel beheben darf er in jedem Fall.
Quellen: Verordnung über elektrische Niederspannungsinstallationen (NIV, SR 734.27), Art. 36 und 39 sowie Ziffer 3 des Anhangs, fedlex.admin.ch; ESTI, Infoblatt «Periodische Kontrolle der elektrischen Installationen», Oktober 2017; V-UVEK NIV Art. 14 für den Inhalt des Mess- und Prüfprotokolls; BKW, «Hausinstallationskontrolle», bkw.ch, abgerufen am 13. Oktober 2026, für die Kostentragung durch den Eigentümer und die Unabhängigkeit; EKS, «Wie läuft eine Elektrokontrolle ab?», eks.swiss, abgerufen am 13. Oktober 2026, für den Ablauf vor Ort; VSEK, «2021 – VSEK Richtpreise für Elektrokontrollen (unverbindliche Preisempfehlung)», vsek.ch, für die Richtpreise. Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsauskunft; im Zweifel entscheiden die zuständige Netzbetreiberin oder das ESTI. Stand 13. Oktober 2026.
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