25. August 2026
Wer ohnehin saniert, muss nicht zweimal kontrollieren lassen. Das ESTI entscheidet im Einzelfall — und was den Entscheid trägt, ist die Mängelliste.
Ein Fall, der öfter vorkommt, als er besprochen wird: Die periodische Kontrolle steht an, und der Eigentümer plant ohnehin eine Gesamterneuerung. Zweimal kontrollieren, einmal vorher und einmal nachher, ergibt sachlich wenig Sinn — die Installation, die geprüft würde, gibt es in einem Jahr nicht mehr.
Die NIV kennt diesen Fall.
Beabsichtigt der Eigentümer eine Gesamterneuerung oder einen Umbau seiner elektrischen Installationen, entscheidet das ESTI im Einzelfall, inwiefern Fristerstreckungen gewährt werden können.
«Im Einzelfall» ist dabei wörtlich zu nehmen. Es gibt keinen Anspruch und kein Formular, das die Erstreckung automatisch auslöst. Es gibt einen Entscheid, und dieser Entscheid hat Kriterien.
Nach der Darstellung des ESTI hängt eine solche Erstreckung im Wesentlichen davon ab,
Beides läuft auf dasselbe hinaus: Das ESTI erstreckt die Frist für jemanden, der nachweislich unterwegs ist — nicht für jemanden, der noch nicht angefangen hat. Die Erstreckung ist kein Aufschub der Arbeit, sondern die Anerkennung, dass die Arbeit bereits läuft.
Der Betrieb ist derjenige, der die Belege erzeugt. Der Eigentümer stellt das Gesuch, aber was er beilegen kann, entsteht in der Werkstatt und auf der Baustelle.
Drei Dinge sind damit wertvoller, als sie im Moment ihrer Entstehung aussehen:
Wer das ohnehin führt, schreibt das Gesuch in einer halben Stunde. Wer es zusammensuchen muss, schreibt es gar nicht — und lässt zweimal kontrollieren.
Zwei Fristen, die im Gespräch regelmässig durcheinandergeraten:
Der Unterschied ist nicht akademisch: Die erste ist eine Frist, die zweite ist ein Entscheid. Mehr zum ersten Fall im Beitrag «Die Frist für den Sicherheitsnachweis ist abgelaufen»; welche Kontrollperiode überhaupt gilt, zeigt der Rechner für Kontrollperioden.
Quelle: Eidgenössisches Starkstrominspektorat ESTI, Infoblatt «Periodische Kontrolle der elektrischen Installationen», Oktober 2017. Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsauskunft; über eine Fristerstreckung entscheidet das ESTI.