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25. August 2026

Gesamterneuerung oder Umbau: wann das ESTI die Kontrollfrist erstreckt

Wer ohnehin saniert, muss nicht zweimal kontrollieren lassen. Das ESTI entscheidet im Einzelfall — und was den Entscheid trägt, ist die Mängelliste.


Ein Fall, der öfter vorkommt, als er besprochen wird: Die periodische Kontrolle steht an, und der Eigentümer plant ohnehin eine Gesamterneuerung. Zweimal kontrollieren, einmal vorher und einmal nachher, ergibt sachlich wenig Sinn — die Installation, die geprüft würde, gibt es in einem Jahr nicht mehr.

Die NIV kennt diesen Fall.

Was gilt

Beabsichtigt der Eigentümer eine Gesamterneuerung oder einen Umbau seiner elektrischen Installationen, entscheidet das ESTI im Einzelfall, inwiefern Fristerstreckungen gewährt werden können.

«Im Einzelfall» ist dabei wörtlich zu nehmen. Es gibt keinen Anspruch und kein Formular, das die Erstreckung automatisch auslöst. Es gibt einen Entscheid, und dieser Entscheid hat Kriterien.

Woran der Entscheid hängt

Nach der Darstellung des ESTI hängt eine solche Erstreckung im Wesentlichen davon ab,

  • ob der Eigentümer schon eine Kontrolle hat ausführen lassen und eine Mängelliste vorliegt;
  • beziehungsweise ob er glaubhafte Belege dafür vorlegen kann, dass er die Behebung dieser Mängel an die Hand genommen hat.

Beides läuft auf dasselbe hinaus: Das ESTI erstreckt die Frist für jemanden, der nachweislich unterwegs ist — nicht für jemanden, der noch nicht angefangen hat. Die Erstreckung ist kein Aufschub der Arbeit, sondern die Anerkennung, dass die Arbeit bereits läuft.

Was das für den Betrieb bedeutet

Der Betrieb ist derjenige, der die Belege erzeugt. Der Eigentümer stellt das Gesuch, aber was er beilegen kann, entsteht in der Werkstatt und auf der Baustelle.

Drei Dinge sind damit wertvoller, als sie im Moment ihrer Entstehung aussehen:

  1. Die Mängelliste selbst, datiert und dem Objekt zugeordnet — nicht als loses PDF im Mailverlauf, sondern am Dossier der Anlage.
  2. Der Nachweis, dass die Behebung begonnen hat. Rapporte mit Datum, bestelltes Material, ausgeführte Positionen. Genau die Belege, die ohnehin entstehen, wenn sie beim Objekt landen statt in vier verschiedenen Ablagen.
  3. Der zeitliche Zusammenhang. Ein Gesuch, das zeigt, dass zwischen Kontrolle, Mängelliste und erster Ausführung Wochen und nicht Jahre liegen, ist ein anderes Gesuch.

Wer das ohnehin führt, schreibt das Gesuch in einer halben Stunde. Wer es zusammensuchen muss, schreibt es gar nicht — und lässt zweimal kontrollieren.

Nicht verwechseln: Erstreckung und Verlängerung

Zwei Fristen, die im Gespräch regelmässig durcheinandergeraten:

  • Die ordentliche Erstreckung der Einreichefrist für den Sicherheitsnachweis, die längstens ein Jahr nach Ablauf der Kontrollperiode reicht. Sie ist der Normalfall und braucht keinen Umbau.
  • Die Fristerstreckung wegen Gesamterneuerung, über die das ESTI im Einzelfall entscheidet.

Der Unterschied ist nicht akademisch: Die erste ist eine Frist, die zweite ist ein Entscheid. Mehr zum ersten Fall im Beitrag «Die Frist für den Sicherheitsnachweis ist abgelaufen»; welche Kontrollperiode überhaupt gilt, zeigt der Rechner für Kontrollperioden.


Quelle: Eidgenössisches Starkstrominspektorat ESTI, Infoblatt «Periodische Kontrolle der elektrischen Installationen», Oktober 2017. Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsauskunft; über eine Fristerstreckung entscheidet das ESTI.

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