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13. Oktober 2026

Stundenrapport im Elektrobetrieb: was hineingehört, was das Arbeitsgesetz verlangt und wie daraus Lohn und Rechnung werden

Ein Stundenrapport hält fest, wer wann wie lange an welchem Auftrag gearbeitet hat. Im Elektrobetrieb dient er zwei Zwecken zugleich: der Arbeitszeiterfassung, die Art. 73 ArGV 1 verlangt, und der Abrechnung von Regiearbeit beim Kunden. Was die Verordnung vorschreibt, welche Felder ein Rapport braucht — als Vorlage zum Übernehmen — und warum Wegzeit und Pausen anders zählen als auf der Rechnung.


Ein Stundenrapport hält fest, wer an welchem Tag wie lange an welchem Auftrag gearbeitet hat — mit Beginn, Ende, Pausen und einer kurzen Beschreibung. Im Elektrobetrieb erfüllt er zwei Aufgaben, die man auseinanderhalten muss. Er ist erstens die Arbeitszeiterfassung, die das Arbeitsgesetz vom Arbeitgeber verlangt: Nach Art. 73 ArGV 1 müssen die tägliche und wöchentliche Arbeitszeit, ihre Lage und die Pausen ab einer halben Stunde ersichtlich sein, und die Unterlagen sind fünf Jahre aufzubewahren. Er ist zweitens die Grundlage für die Rechnung, wenn Arbeit in Regie verrechnet wird. Dieselben Stunden, zwei Leser: das Arbeitsinspektorat fragt nach der Person, der Kunde nach dem Auftrag. Ein Rapport, der beides trägt, muss nur einmal geschrieben werden.

Stundenrapport und Regierapport: dasselbe Blatt, zwei Zwecke

Im Betrieb heissen viele Blätter Stundenrapport: der Wochenzettel des Monteurs, der Tagesrapport auf der Baustelle, der Regierapport, den der Kunde unterschreibt. Der Unterschied liegt nicht im Formular, sondern darin, wofür es gebraucht wird.

  • Für den Lohn und das Arbeitsgesetz zählt die Person: Wie viele Stunden hat der Monteur diese Woche gearbeitet, wann hat er begonnen und aufgehört, wann war Pause, gab es Überzeit? Diese Angaben schuldet der Arbeitgeber, ob der Kunde je eine Stunde davon bezahlt oder nicht.
  • Für die Rechnung zählt der Auftrag: Welche Stunden gehören zu welchem Kunden, welche davon sind Regie, also Arbeit ausserhalb eines Pauschal- oder Einheitspreises (Art. 374 OR)? Für diese Stunden ist der Rapport die Rechnung in Rohform — und mit der Unterschrift des Kunden auch ihr Beweis. Was die Unterschrift bewirkt, steht im Beitrag «Regierapport unterschreiben lassen».

Die beiden Sichten decken sich nicht. Eine Stunde Weg zur Baustelle kann Arbeitszeit sein und trotzdem nicht auf die Rechnung gehören; eine Stunde an einem Pauschalauftrag ist Arbeitszeit, aber nie Regie. Wer nur einen Zettel für die Rechnung führt, hat für den Lohn eine Lücke — und umgekehrt.

Was das Arbeitsgesetz verlangt

Art. 46 des Arbeitsgesetzes verpflichtet den Arbeitgeber, die Verzeichnisse und Unterlagen, aus denen die für den Vollzug nötigen Angaben ersichtlich sind, den Vollzugs- und Aufsichtsorganen zur Verfügung zu halten. Was darin stehen muss, zählt Art. 73 Abs. 1 ArGV 1 auf. Für den Stundenrapport sind diese Buchstaben massgebend:

  • c. die geleistete tägliche und wöchentliche Arbeitszeit, inklusive Ausgleichs- und Überzeitarbeit, sowie ihre Lage — also nicht nur die Summe, sondern wann am Tag gearbeitet wurde;
  • d. die gewährten wöchentlichen Ruhe- oder Ersatzruhetage, soweit sie nicht regelmässig auf einen Sonntag fallen;
  • e. die Lage und Dauer der Pausen von einer halben Stunde und mehr;
  • h. die nach Gesetz geschuldeten Lohn- und Zeitzuschläge.

Dazu kommen die Personalien, die Art der Beschäftigung sowie Ein- und Austritt (Buchstaben a und b), die im Personaldossier stehen und nicht auf jedem Rapport. Nach Art. 73 Abs. 2 ArGV 1 sind die Verzeichnisse und Unterlagen nach Ablauf ihrer Gültigkeit mindestens fünf Jahre aufzubewahren.

Zwei Erleichterungen kennt die Verordnung, und beide haben Bedingungen:

  • Vereinfachte Erfassung (Art. 73b ArGV 1). Für Arbeitnehmende, die ihre Arbeitszeiten zu einem namhaften Teil selber festsetzen können, genügt die geleistete tägliche Arbeitszeit. In Betrieben mit weniger als 50 Arbeitnehmenden kann das individuell und schriftlich vereinbart werden; dann muss jährlich ein Gespräch zur Arbeitsbelastung geführt und dokumentiert werden. Bei Nacht- und Sonntagsarbeit sind Anfang und Ende trotzdem festzuhalten.
  • Verzicht (Art. 73a ArGV 1). Nur über einen Gesamtarbeitsvertrag, nur für Arbeitnehmende mit grosser Autonomie und einem Bruttojahreseinkommen von mehr als 120 000 Franken, und nur mit schriftlicher Einzelvereinbarung.

Ein Monteur, dessen Tag der Disponent plant, setzt seine Arbeitszeit nicht zu einem namhaften Teil selbst fest. Für ihn gilt in aller Regel die volle Erfassung nach Art. 73 Abs. 1. Ein Gesamtarbeitsvertrag der Branche kann weitere Regeln enthalten; massgebend ist der Vertrag, der für den Betrieb gilt.

Wegzeit, Pausen, Überzeit: was als Arbeitszeit zählt

Drei Punkte entscheiden im Elektrobetrieb fast jede Diskussion über Stunden:

  • Wegzeit. Der Weg von zu Hause zur Arbeit ist keine Arbeitszeit. Ist die Arbeit aber ausserhalb des üblichen Arbeitsortes zu leisten und wird der Weg dadurch länger als üblich, ist die Differenz zur normalen Wegzeit Arbeitszeit (Art. 13 Abs. 2 ArGV 1). Fährt ein Monteur direkt von zu Hause auf eine Baustelle, die weiter weg ist als die Werkstatt, zählt also die Mehrzeit. Ob der Kunde diese Zeit bezahlt, regelt dagegen der Vertrag mit ihm — eine Frage für die Offerte, nicht für das Arbeitsgesetz.
  • Pausen. Das Gesetz verlangt Mindestpausen: eine Viertelstunde ab mehr als fünfeinhalb Stunden, eine halbe Stunde ab mehr als sieben, eine Stunde ab mehr als neun Stunden Arbeit am Tag (Art. 15 Abs. 1 ArG). Pausen gelten als Arbeitszeit, wenn der Arbeitsplatz nicht verlassen werden darf (Art. 15 Abs. 2 ArG). Erfasst werden müssen Pausen ab einer halben Stunde.
  • Überzeit. Wer über die wöchentliche Höchstarbeitszeit hinaus arbeitet, leistet Überzeit; dafür schuldet der Arbeitgeber einen Lohnzuschlag von mindestens 25 Prozent, ausser sie wird im Einverständnis mit dem Arbeitnehmer innert angemessener Frist durch Freizeit gleicher Dauer ausgeglichen (Art. 13 ArG). Ohne Stundenrapport lässt sich Überzeit weder ausweisen noch ausgleichen.

Die Felder: eine Vorlage zum Übernehmen

Diese Tabelle deckt beide Zwecke ab. Die Spalte «Wofür» sagt, ob ein Feld den Lohn, die Rechnung oder beides bedient; ein Rapport mit allen Feldern muss nur einmal geschrieben werden.

FeldBeispielWofür
DatumDi, 13.10.2026Lohn und Rechnung
MitarbeiterR. Frei, MonteurLohn (Art. 73 ArGV 1)
Beginn – Ende07:00 – 16:45Lage der Arbeitszeit (Bst. c)
Pausen ab 30 Min.12:00 – 12:45Lage und Dauer der Pause (Bst. e)
Mehr-Wegzeit0.5 hArbeitszeit nach Art. 13 Abs. 2 ArGV 1
Auftrag / Objekt4471, Bahnhofstrasse 12Rechnung, Nachkalkulation
Stunden am Auftrag6.5 h (Rest: zweiter Auftrag)Rechnung
Art der StundenRegie / Pauschal / Garantiewas der Kunde bezahlt
Arbeit in WortenVerteiler UG, 3 Abgänge ersetzt, FI nachgerüstetBeweis der Regie
MaterialFI-Schalter 40 A, 1 Stk.Rechnung
Überzeit / Zuschlägeaus der WochensummeLohn (Bst. h)
Unterschrift KundeName, FunktionBeweis der Regie

Zwei Regeln machen die Vorlage brauchbar. Erstens: am selben Tag ausfüllen, nicht am Freitag aus der Erinnerung — Beginn, Ende und Pausen sind am Abend noch genau und eine Woche später geschätzt. Zweitens: eine Zeile pro Auftrag, wenn ein Monteur am selben Tag bei zwei Kunden war; sonst lässt sich die Regie nicht sauber verrechnen und die Nachkalkulation stimmt nicht.

Vom Rapport zu Lohn und Rechnung

Ein vollständiger Stundenrapport wird zweimal ausgewertet:

  • Für den Lohn pro Person und Monat: Sollzeit gegen geleistete Zeit, Überzeit, Zuschläge, Ferien und Absenzen. Hier zählt jede Stunde, auch die am Pauschalauftrag und die Mehr-Wegzeit.
  • Für die Rechnung pro Auftrag: nur die Regiestunden, mit dem vereinbarten Ansatz, dem Material und der Beschreibung. Ist die Arbeit ausserhalb der Offerte angefallen, gehört ein Satz dazu, warum — der Anker für einen Nachtrag zur Offerte. Bei grossen Aufträgen mit Teilzahlungen läuft die Regie über dieselben Rapporte in die Akontorechnung.

Wer die Stunden auf Papier erfasst, tippt sie danach zweimal ab: einmal in die Lohnbuchhaltung, einmal in die Rechnung. In elektro.box entsteht der Rapport auf der Baustelle — mit Stunden, Material, Fotos und der Unterschrift des Kunden, auch ohne Empfang im Untergeschoss — und die Rechnung entsteht aus dem Rapport. Wie das im Störungsdienst läuft, zeigt die Seite Service; wie es offline funktioniert, die Seite Baustelle.

Häufige Fragen

Ist ein Stundenrapport in der Schweiz Pflicht? Die Arbeitszeiterfassung ist es: Nach Art. 46 ArG und Art. 73 ArGV 1 muss der Arbeitgeber Unterlagen führen, aus denen die tägliche und wöchentliche Arbeitszeit, ihre Lage und die Pausen ab einer halben Stunde ersichtlich sind. Ob das ein Rapport auf Papier, eine App oder ein Stempelsystem ist, schreibt die Verordnung nicht vor.

Wie lange muss ich Stundenrapporte aufbewahren? Nach Art. 73 Abs. 2 ArGV 1 mindestens fünf Jahre nach Ablauf ihrer Gültigkeit. Als Beleg einer Rechnung kann eine längere Frist gelten; das regelt das Buchführungsrecht.

Zählt die Fahrt zur Baustelle als Arbeitszeit? Der normale Arbeitsweg nicht. Wird der Weg wegen eines auswärtigen Einsatzortes länger als üblich, ist die Differenz zur normalen Wegzeit Arbeitszeit (Art. 13 Abs. 2 ArGV 1). Ob der Kunde die Fahrt bezahlt, ist eine Frage des Vertrags mit ihm.

Was ist der Unterschied zwischen Stundenrapport und Regierapport? Der Stundenrapport erfasst die Arbeitszeit einer Person, für den Lohn und das Arbeitsgesetz. Der Regierapport belegt gegenüber dem Kunden die Arbeit, die nach Aufwand verrechnet wird, und wird von ihm unterschrieben. Im Elektrobetrieb ist es oft dasselbe Blatt — wenn es die Felder für beide Zwecke hat.

Muss der Kunde den Stundenrapport unterschreiben? Für die Arbeitszeiterfassung nicht. Für Regiestunden ist die Unterschrift der stärkste Beweis, dass die Arbeit geleistet wurde; ohne sie muss der Betrieb das selbst belegen.


Quellen: Bundesgesetz über die Arbeit in Industrie, Gewerbe und Handel (Arbeitsgesetz, ArG, SR 822.11), Art. 13, 15 und 46; Verordnung 1 zum Arbeitsgesetz (ArGV 1, SR 822.111), Art. 13, 73, 73a und 73b, Fassung vom 1. September 2024; Obligationenrecht (OR, SR 220), Art. 374; fedlex.admin.ch. Stand 13. Oktober 2026. Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung.

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