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9. Oktober 2026

Lastmanagement für Wallboxen im Mehrfamilienhaus: was es regelt, was die Netzbetreiberin verlangt und was in die Offerte gehört

Ein Lastmanagement verteilt die verfügbare Leistung des Hausanschlusses auf die Ladestationen, statt den Anschluss auszubauen. Was das VSE-Infoblatt und der Leitfaden von Swiss eMobility dazu festhalten — und was Elektrobetriebe vor der Offerte klären.


Ein Lastmanagement für Wallboxen verteilt die verfügbare Leistung des Hausanschlusses auf die angeschlossenen Ladestationen, damit mehrere Fahrzeuge laden können, ohne den Anschluss zu überlasten. In vielen Fällen spart das den teuren Ausbau des Hausanschlusses. Für den Elektrobetrieb heisst das: Sobald in einem Mehrfamilienhaus mehr als eine Ladestation geplant ist, gehört das Lastmanagement in die Offerte — und die Rücksprache mit der Netzbetreiberin davor.

Was ein Lastmanagement ist

Ein Lastmanagement ist eine Steuerung, die die verfügbare Leistung des Hausanschlusses auf die angeschlossenen Ladestationen verteilt. Der Leitfaden «Ladeinfrastruktur in Mietobjekten» (Swiss eMobility mit EnergieSchweiz, Version 2, Oktober 2024) begründet den Nutzen so: Autos legen in der Schweiz im Durchschnitt pro Tag weniger als 30 Kilometer zurück und stehen deshalb deutlich länger auf dem Parkplatz, als die Ladung dauert. Die Ladevorgänge lassen sich darum zeitlich verteilen, und in vielen Fällen kann auf einen teuren Ausbau des Hausanschlusses verzichtet werden, obwohl mehr Ladestationen betrieben werden.

Ohne Steuerung geht das nicht weit. Eine einzelne Ladestation lässt sich laut demselben Leitfaden mit einer direkten Zuleitung ab der Hausverteilung bis zum Parkplatz erschliessen, ohne intelligente Steuerung — eine solche Lösung ist aber kaum ausbaufähig: Mehrere so installierte Ladestationen würden den Hausanschluss überlasten.

Was das VSE-Infoblatt festhält

Das Infoblatt «Elektromobilität — Ladestationen» des Verbands Schweizerischer Elektrizitätsunternehmen (VSE) nennt für Anlagen mit mehreren Ladestationen zwei Punkte, die für den Elektroinstallateur unmittelbar relevant sind:

  • Belastung des Anschlusses. Installationen mit mehreren Ladestationen am gleichen Hausanschlusspunkt, etwa in Mehrfamilienhäusern, können die Anschlussleitung und das Stromnetz stark belasten. Das lässt sich laut Infoblatt beispielsweise mit einem lokalen Lastmanagementsystem verhindern.
  • Symmetrische Verteilung. Beim Laden darf am Hausanschlusspunkt keine unsymmetrische Belastung (Leistungsdifferenz) zwischen den Aussenleitern entstehen, die 3.7 kVA übersteigt; andernfalls muss die Belastung möglichst gleichmässig verteilt werden. Erreicht wird das mit einem integrierten dynamischen Phasenausgleichsystem oder mit einem rollierenden Phasenanschluss, bei dem einphasig ladende Fahrzeuge an wechselnden Phasen hängen.

Hinzu kommt die Ansteuerbarkeit: Ladestationen mit einer Leistung von mehr als 3.7 kVA müssen dem Verteilnetzbetreiber die Möglichkeit bieten, die Leistung bei einer unmittelbaren Gefährdung des sicheren Netzbetriebs temporär zu reduzieren (Art. 12.3 Werkvorschriften CH). Der Nachweis erfolgt auf Verlangen über die Konformitätserklärung (CE) des Geräts. Steuerbare Ladegeräte haben nach dem Infoblatt einen zweiten Vorteil: Mit ihnen lassen sich Gebühren für eine Erhöhung der Anschlussleistung sparen.

Was vor der Installation zu melden ist

Das Infoblatt verlangt, dass der Verteilnetzbetreiber die Standorte und die technischen Spezifikationen aller Ladestationen in seinem Netzgebiet kennt. Die Installation von gesteckten und fest angeschlossenen Ladestationen ist deshalb meldepflichtig: Der Elektroinstallateur reicht frühzeitig, das heisst vor Beginn der Arbeiten, ein technisches Anschlussgesuch (TAG) und eine Installationsanzeige ein (vgl. Art. 2.2 und 2.3 Werkvorschriften CH). Bei Installationen mit mehreren Ladestationen empfiehlt das Infoblatt, möglichst früh Kontakt mit dem Verteilnetzbetreiber aufzunehmen. Die Abläufe im Einzelnen stehen im Beitrag «Installationsanzeige: welche Arbeiten der Netzbetreiberin gemeldet werden müssen».

Wie die Anlage dimensioniert wird

Der Leitfaden von Swiss eMobility empfiehlt, die Grundinstallation und die Steuerung von Anfang an für den Endausbau auszulegen. Massgebend sind danach die verfügbare Kapazität des Hausanschlusses, die baulichen Gegebenheiten und der prognostizierte Bedarf an Ladestationen. Die effektiv verfügbare Ladeleistung pro Parkplatz hängt ausserdem von der Zahl der gleichzeitig ladenden Fahrzeuge, der Ladeleistung der Fahrzeuge und der Konfiguration des Lastmanagements ab. Der Leitfaden weist darauf hin, dass Elektroautos im Winter bis zu 30 Prozent höhere Normverbräuche aufweisen können.

Als Grobkosten pro Parkplatz in einer Tiefgarage nennt derselbe Leitfaden 500 bis 1500 CHF für die einmalige Grundinstallation (Lebensdauer 20 Jahre) und 2000 bis 3500 CHF für die Ladestation inklusive Installation ab der Grundinstallation (Lebensdauer 8 Jahre), dazu 0 bis 15 CHF im Monat für Abrechnung, Steuerung und Betrieb. Das sind Richtwerte des Leitfadens, keine Preise: Fehlender Platz in der Hauptverteilung, eine neue Unterverteilung oder lange Zuleitungswege können sie erhöhen. Die Offerte entsteht erst nach der Besichtigung.

Was in die Offerte gehört

Bei jeder Anlage mit mehr als einer Ladestation am selben Hausanschluss:

  • Die Anschlussleistung beim Verteilnetzbetreiber erfragen und festhalten, bevor der Preis feststeht.
  • Das Lastmanagement als eigene Position führen, mit der Aussage, welche Leistung es auf wie viele Ladestationen verteilt.
  • Die Phasenverteilung festlegen (dynamischer Phasenausgleich oder rollierender Phasenanschluss) und die 3.7-kVA-Grenze der unsymmetrischen Belastung einhalten.
  • Ladestationen über 3.7 kVA mit Ansteuerbarkeit und CE-Konformitätserklärung wählen.
  • TAG und Installationsanzeige vor Baubeginn einplanen.
  • Die Grundinstallation für den Endausbau auslegen, damit weitere Ladestationen später ohne neue Zuleitungen folgen können.

Zur Kontrolle gehört dasselbe wie bei jeder Installation; wer die drei Kontrollen auseinanderhält, findet es im Beitrag «Erstprüfung, Schlusskontrolle, Abnahmekontrolle». Welche Kontrollperiode im Einzelfall gilt, zeigt der Rechner für Kontrollperioden.

Lastmanagement, Stockwerkeigentum und ZEV

Wer entscheidet, ob in einer Stockwerkeigentümergemeinschaft überhaupt gebaut wird, steht im Beitrag «Wallbox im Stockwerkeigentum»; für die Mietwohnung im Beitrag «Wallbox in der Mietwohnung». Hängt am selben Hausanschluss ein Zusammenschluss zum Eigenverbrauch, bleibt die Anschlussleistung dank Lastmanagement unverändert — und damit auch die Bezugsgrösse der 10-Prozent-Schwelle, wie «Wallbox und ZEV am selben Hausanschluss» zeigt.

Häufige Fragen

Was ist ein Lastmanagement bei Wallboxen? Eine Steuerung, die die verfügbare Leistung des Hausanschlusses auf die angeschlossenen Ladestationen verteilt, sodass der Anschluss nicht überlastet wird.

Braucht jede Wallbox ein Lastmanagement? Eine einzelne Ladestation lässt sich ohne Steuerung erschliessen. Bei mehreren Ladestationen am gleichen Hausanschlusspunkt, etwa im Mehrfamilienhaus, nennt das VSE-Infoblatt ein lokales Lastmanagementsystem als Mittel gegen die Überlastung von Anschlussleitung und Netz; mehrere Ladestationen ohne Steuerung würden den Hausanschluss laut Leitfaden von Swiss eMobility überlasten.

Wie hoch darf die unsymmetrische Belastung sein? Am Hausanschlusspunkt darf die Leistungsdifferenz zwischen den Aussenleitern 3.7 kVA in keinem Fall überschreiten (VSE-Infoblatt). Andernfalls muss die Belastung möglichst gleichmässig auf die Phasen verteilt werden.

Muss die Netzbetreiberin die Ladestation steuern können? Bei Ladestationen mit mehr als 3.7 kVA ja: Sie müssen eine Möglichkeit zur Ansteuerung für den Verteilnetzbetreiber aufweisen (Art. 12.3 Werkvorschriften CH).

Muss eine Wallbox gemeldet werden? Ja. Der Elektroinstallateur reicht vor Beginn der Arbeiten das technische Anschlussgesuch und die Installationsanzeige beim Verteilnetzbetreiber ein.


Quellen: Verband Schweizerischer Elektrizitätsunternehmen (VSE/AES), Infoblatt «Elektromobilität — Ladestationen», strom.ch, für die Belastung des Hausanschlusses, die Phasenverteilung, die Ansteuerbarkeit, die CE-Konformität und die Meldepflicht. Swiss eMobility mit Unterstützung von EnergieSchweiz, «Ladeinfrastruktur in Mietobjekten — Ein Leitfaden für Eigentümerschaften und Verwaltungen», Version 2, Oktober 2024, laden-punkt.ch, für die Funktionsweise des Lastmanagements, die Dimensionierung und die Grobkosten. Die Werkvorschriften CH sind dort nur zitiert, nicht gelesen; für den Wortlaut gilt die Fassung der Netzbetreiberin. Dieser Beitrag ersetzt keine fachliche Planung; im Einzelfall legt der Verteilnetzbetreiber die Anforderungen fest.

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